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Von Januar ankönnen Arbeitnehmer Einblick in die Gehälter der Kollegen verlangen. Doch das neue Gesetz zur Lohngleichheit verspricht mehr, als es hält.

Das Entgelttransparenzgesetz, seit Juli dieses Jahres in Kraft, hat ein hehres Ziel. Es will erreichen, dass Männer und Frauen für vergleichbare Arbeit den gleichen Lohn erhalten.
Um sich vor Auskunftsersuchen von Mitarbeitern zu wappnen, raten Juristen den Firmen zu einer guten Vorbereitung.
Trotz der mahnenden Worten der Juristen, die durch das neue Gesetz natürlich auch ein lohnendes Geschäft wittern, geben sich die meisten Unternehmen nach außengelassen.


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